Was ist Abschiebehaft?

Abschiebehaft wird vom Staat eingesetzt, um Abschiebungen einfacher durchzuführen. Mit anderen Worten: Menschen werden eingesperrt, um sie direkt aus der Haft heraus abzuschieben. Das passiert in der Regel, ohne dass eine Person eine Straftat begangen hat. 

Abschiebehaft kann bereits angeordnet werden, wenn einer Person vorgeworfen wird, „ausreisepflichtig“ zu sein, oder eine „Fluchtgefahr“ konstruiert wird. Für Abschiebehaft ist nur ein richterlicher Beschluss nötig. Ohne mündliche Verhandlung. Selten finden Betroffene die Möglichkeit, sich rechtliche Hilfe zu suchen.

Im Gegensatz dazu: Wenn eine Person sonst ins Gefängnis kommt, also in Strafhaft ist, gibt es vorher einen Gerichtsprozess und ein richterliches Urteil. Selbst Untersuchungshaft wird strenger geprüft als Abschiebehaft. Offizielle Statistiken existieren keine – Schätzungen zufolge landen über die Hälfte der Betroffenen rechtswidrig in Abschiebehaft. Auch über durchschnittliche Haftdauer, Zahl der Verhaftungen oder Haftbedingungen ist nur wenig bekannt.